Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Reinsfeld stimmt der sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans, Bereich „Windenergie“, in der Fassung, die das Beteiligungsverfahren (4. Offenlage) durchlaufen hat, mit den in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 18.10.2017 beschlossenen ergänzenden Klarstellungen, Verständnis- und Orientierungshilfen in der Planbegründung sowie im Umweltbericht zu.
Sach- und
Rechtslage:
Nachdem der Verbandsgemeinderat Hermeskeil in 2012 den Beschluss zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Windenergie“ gefasst hatte, wurde in Abstimmung mit allen beteiligten Behörden, den Nachbargemeinden, unter Federführung unseres Planungsbüros BBP, Kaiserslautern, und unter Begleitung unseres Rechtsbeistandes Herrn Prof. Dr. Hendler, ein aufwendiger Planungsprozess durchgeführt. Am 18.10.2017 wurde nach Abwägung der Eingaben der 4. Offenlage des Planungsentwurfes nunmehr der abschließende Planbeschluss durch den Verbandsgemeinderat mit großer Mehrheit gefasst.
Entsprechend § 67 Abs. 2 der
Gemeindeordnung bedarf dieser Planbeschluss auch der Zustimmung der
Ortsgemeinden: „Den Verbandsgemeinden
wird gemäß § 203 Abs. 2 des Baugesetzbuches die Flächennutzungsplanung
übertragen. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die
Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes
bedarf der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung der Ortsgemeinden gilt
als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in
diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.“
Der geänderte Flächennutzungsplanentwurf ist unter folgender Internetadresse abrufbar:
http://hermeskeil.de/index.php?id=810
Der Planentwurf enthält neben der Ausweisung neuer Sonderbauflächen für Windkraft auch sogenannte weiße Flächen, für deren Ausweisung als Windkraftstandorte noch weitere Untersuchungen bzw. Gutachten und planerische Schritte erforderlich sind.
Der Ortsgemeinderat wird gebeten, nach Beratung des Gegenstandes folgenden Beschluss zu fassen: